Asbest- und SchimmelsanierungAsbestsanierung
Die gefährliche Wunderfaser

Was ist „ Asbest“ und wo wurde es eingesetzt?
Asbest sind feinfaserige, silikathaltige natürliche Minerale. Sie sind seit über 2000 Jahren bekannt und wurden in Mienen unter anderen in Russland, Amerika und Südafrika abgebaut. Asbest wurde auch die „Wunderfaser“ genannt, aufgrund seiner großen Elastizität, guten Dämmfähigkeit und seiner Widerstandfähigkeit gegen Hitze, Korrosion, Fäulnis und Säure.
Mit diesen Voraussetzungen konnte sich Asbest in verschiedenen Industriezweigen durchsetzen, z. B.
- Schiffart, Werftindustrie
- Im Baugewerbe als Asbestzement (Eternit), Spritzasbest, Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Asbestplatten, PVC-Bodenbeläge usw.
- Asbesthaltige Bremsbeläge in der Automobilindustrie
- In der Textilbranche im Bereich Arbeitsschutz, bei feuerbeständigen Stoffen
Gesundheitsschäden / Verbot von Asbest
Gesundheitsschädlich ist in erster Linie das Einatmen der Asbestfasern, welche natürlich oder durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden.
Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Produkte mit nur schwach gebundenem Asbest und hohem Faseranteil, wie z. B. Spritzasbest. Dieser wurde im „Palast der Republik“ in Berlin verbaut und später wegen des hohen Gesundheitsrisikos wieder rückgebaut.
Fest gebundener Asbest, wie z. B. Asbestzement ist weitgehend ungefährlich, wenn er intakt bleibt, nicht verwittert und nicht bearbeitet wird. Er ist auch heute noch in sehr vielen älteren Gebäuden verbaut, z. B. alte DDR-Plattenbauten oder Dächer und Wandverkleidungen aus Eternit.
Eingeatmete Asbestfasern gefährden die Gesundheit, da sie neben „Asbestose“ (Staublunge) auch „Lungenfibrosen“ (Narbengewebe) erzeugen können. Und sie besitzen die Fähigkeit bösartige Tumore zu bilden.
Wegen dem hohen Gesundheitsrisiko wurde 1979 Spritzasbest und 1981 die Verwendung einer Vielzahl von asbesthaltigen Produkten verboten. Die Asbestfaser wurde 1970 als krebserregend eingestuft und ist seit 1993 in Deutschland als Baustoff grundsätzlich verboten. Es gilt ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot.
Asbestsanierung
Aktuell sind immer noch über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut.
Bei Baumaßnahmen in und an älteren Gebäuden kann aus diesen Materialien asbestbelasteter Staub freigesetzt werden. Bau -und Sanierungsfirmen sind darauf spezialisiert Asbest zu erkennen, besitzen eine entsprechende Zulassung und sind verpflichtet Ihre Mitarbeiter und die Umwelt zu schützen.
Liegt Asbest in der Bausubstanz vor?
nach geltendem Recht dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und die entsprechende Zulassung (TRGS 519) besitzen.
Jeder andere Umgang ist verboten!
Gibt es finanzielle Unterstützung für eine Asbestsanierung?
Die Kosten für eine Asbestsanierung können nach Sachlage als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Referenzbilder



Das bieten wir
Wir als Malerfachbetrieb sind hierfür der richtige Ansprechpartner für Sie, denn wir besitzen den gültigen Sachkundenachweis über die entsprechende Asbest-Zulassung TRGS 519 und die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen.
Wir helfen Ihnen von der Begutachtung Ihres Objektes, der Bewertung des baulichen und technischen Zustandes bis hin zur Sanierung und ordnungsgemäßer Asbestentsorgung.
Durch langjährige Erfahrung können wir asbesthaltige Materialien an und in Ihrem Objekt erkennen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und präziser Arbeitsweise diese Stoffe vorsichtig entfernen. Wenn es sich um asbesthaltige Dachplatten oder Fassadenverschalungen handelt, werden diese rückgebaut. Die anfallenden Asbestabfälle werden fachgerecht entsorgt und Ihr Objekt kann wieder in neuem Licht erstrahlen.